Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Informationspflichten bei Dritt-und Direkterhebung
Mitzuteilen sind:
Vereinsname gem. § 57 BGB:
Kirtaverein Edling e.V.
Kontaktdaten Verantwortlicher und dessen Vertreter
Martin Bacher, Weiherweg 15, 83533 Edling, 08071/6043
Werner Gottwald, Hauptstraße 4, 83533 Edling, 08071/40694
Zwecke für die Verarbeitung personenbezogenen Daten nach DSGVO
Mietgliederverwaltung Vereinsprogramm, Mitgliederinformationen per E-Mail über Vereinstätigkeiten. Empfänger sind ausschließlich die im Vereinsprogramm aufgeführten Mitglieder.
Datenschutzbeauftragter entfällt
Der Kirtaverein Edling unterliegt nicht der Verordnung, einen Datenschutzbeauftragten im Verein zu benennen. Aus folgendem Grund, der in diesem Falle beim Verein nicht zutrifft: Ein Verein muss immer dann einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn in der Regel mindestens zehn Personen im Verein ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Speicherdauer Mitgliederdaten
Löschung sämtlicher Daten des Mitglieds bei Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.
Betroffenenrechte
Recht auf Auskunfts-, Löschungs-, Einschränkungs- und Widerspruchsrechte, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit sind gegeben und mit dem jeweiligen Mitglied ggf. abzusprechen.
Recht zum jederzeitigen Widerruf und Beschwerderecht
siehe Satzung z. B. bei Mitgliedschaft etc.
Anhänglich als PDF Datei das Kurzpapier Nr. 10 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Informationspflichten bei Dritt- und Direkterhebung.
dsk_kpnr_10_informationspflichten.pdf